Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe soll eine besonders zielgenaue Hilfe sein. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Durch die Studienstarthilfe sollen finanzielle Hürden für einen Studienstart abgebaut werden. Sie unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Die Studienstarthilfe können Erstsemester unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug beantragen. Dazu zählen laut BMBF:
Die Antragstellung wird digital möglich sein. Genauere Informationen zur Antragstellung folgen.
Weitere Informationen zur neuen Studienstarthilfe findest du auf der Seite BAföG-Rechner
Quelle: bundesregierung.de
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Aufgrund einer hohen Anzahl von Personalausfällen und einem erhöhten Arbeitsaufkommen sind die Mitarbeiter*innen des BAföG-Amts derzeit telefonisch und persönlich nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns, so schnell wie möglich wieder für Sie da zu sein.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
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