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Individuelle Regelstudienzeit

Auch für das Wintersemester 2021/2022 wird die individuelle Regelstudienzeit verlängert!

Für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben sind, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit, um Härten durch die Corona-Pandemie abzufedern.

 

Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich im Wesentlichen auf die Bezugsdauer von BAföG aus. Für Erstsemester (Wintersemester 2021/2022) bedeutet dies, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein Semester verschiebt und die Förderungshöchstdauer sich um ein Semester erhöht.
Für Studierende, die im Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nun ebenfalls um ein weiteres Semester, also um insgesamt drei Semester. Gleiches gilt auch für die Förderungshöchstdauer.

 

 

 

 

 

 

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