Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
In Härtefällen können Studierende finanzielle Förderung aus dem Sozialfonds des Studierendenwerkes erhalten. Der Fonds wird aus den Sozialbeiträgen der Studierenden finanziert. Er ist hauptsächlich für diejenigen gedacht, die dem Grunde nach Ablauf der Regelstudienzeit keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mehr haben.
Für Erststudien kann, ab dem dritten Fachsemester, ein Darlehen gewährt werden, dessen ratenweise Tilgung in der Regel im siebten Monat nach Beendigung des Studiums einsetzt. Zweitstudien werden nur dann gefördert, wenn es sich um ein kurzes Ergänzungsstudium handelt. Das Darlehen wird grundsätzlich nur für vier Semester gewährt, wobei allerdings Ausnahmen möglich sind. Zur Gewährung des Darlehens ist normalerweise ein Bürge erforderlich. Ausnahmsweise kann auch ein Zuschuss gewährt werden, wenn einem/r Studierenden Krankheitskosten entstanden sind, die von keiner Krankenkasse getragen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus dem Sozialfonds besteht nicht. Die Entscheidung über Darlehensanträge trifft die Geschäftsführung des Studentenwerks.
Weitere Einzelheiten zu Antragsvoraussetzungen, Bewilligungsbedingungen und Zuständigkeiten sind in den Vergaberichtlinien des Studentenwerks geregelt.
Katrin Adam
Telefon: 0681/302-2278
Fax: 0681/302-2890
Email:k.adam(at)stw-saarland.de
Bürosprechzeiten: Montag - Donnerstag: 10.00 - 11.30 Uhr
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Momentan keine persönliche Sprechstunden bei den Sachbearbeiter/innen:
Dennoch sind wir per Telefon oder per Email erreichbar. In sehr dringenden Fällen können Sie einen persönlichen Vor-Ort-Beratungstermin telefonisch vereinbaren.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
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