Etudes à l‘étranger
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Teil der Ausbildung im Ausland gefördert werden.
Das Studentenwerk im Saarland e.V. ist zuständig für die Förderung von Studierenden und SchülerInnen in den Ländern Malta und Portugal.
Für die Förderung eines Auslandsstudiums müssen zusätzlich zu den üblichen Förderungsvoraussetzungen noch einige weitere Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere:
- die Förderlichkeit des Auslandsstudiums für eine im Inland betriebene Ausbildung
- ausreichende Spachkenntnisse des Auszubildenden für das Auslandsstudium
- die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit der entsprechenden inländischen Ausbildungsstätte
- die - zumindest teilweise - Anrechenbarkeit des Auslandstudiums auf ein Inlandsstudium.
Die Dauer der Auslandsförderung ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. In bestimmten Fällen kann darüber hinaus für weitere drei Semester Auslandsförderung bewilligt werden.
Unter besonderen Voraussetzungen können Praktika im Ausland gefördert werden.
Studierendenwerk Saarland
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