Finanzen

In diesen Texten stehen wichtige Informationen zum Thema Geld im Studium:

Dazu sagt man manchmal auch: Finanzen

Das Studierendenwerk Saarland hilft Ihnen auch bei Fragen zum Thema Geld. 

Zum Beispiel, dass Sie genug Geld für ihr Studium haben. 

Das ist wichtig damit Sie genug Zeit für das Lernen haben. 

Die Mitarbeiter vom Studierendenwerk Saarland wissen viel zu diesen Themen:

 

BAföG

BAföG ist die Abkürzung für: Bundesausbildungs-Förderungs-Gesetz.

Durch das BAföG können manche Studierende oder Schüler Geld vom Staat bekommen.

Einen Teil von dem Geld müssen die Studierenden oder Schüler nach dem Studium wieder zurückbezahlen.

In der Alltagssprache sagen viele Menschen zu diesem Geld auch: BAföG

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch mehr Informationen zu diesem Thema.

Diese Informationen finden Sie hier:https://www.stw-saarland.de/finanzen/

Die Informationen sind aber nicht in Leichter Sprache.

Haben Sie Fragen zum BAföG?

Dann melden Sie sich bitte beim Amt für Ausbildungsförderung.

Amt für Ausbildungsförderung
Campus Saarbrücken
Gebäude D 4.1
6 61 23 Saarbrücken

Das ist die Telefon-Nummer: 	0 68 1   30 22 800
Das ist die FAX-Nummer: 		0 68 1 30 22 890

Das ist die Adresse:

Amt für Ausbildungsförderung
Campus Saarbrücken Gebäude D 4.1
6 61 23 Saarbrücken 

Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 800
Das ist die FAX-Nummer: 0 68 1 30 22 890  

Einige Sachen sind beim BAföG neu.

Diese Sachen sind nur für Studierende und Schüler gültig,
die BAföG bekommen.

Zum Beispiel:

Die Höhe von der BAföG-Förderung ist auch abhängig von dem Gehalt von den Eltern.
Die Studierenden können länger studieren ohne weniger BAföG zu bekommen.

Diese Sachen können Studierende und Schüler machen, ohne dass sie weniger BAföG bekommen.

Für wen ist BAföG?

Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet BAföG-Anträge von Studierenden

Im Normalfall ist es so:

Es gibt beim Alter Ausnahmen.

Es gibt beim Alter Ausnahmen.

Haben Sie nach dem Bachelor-Abschluss direkt
ein Master-Studium angefangen?

Ob Sie BAföG bekommen können, ist auch von diesen Sachen abhängig:

Aber es gibt Ausnahmen.

Zum Beispiel: Sie haben schon ein Studium oder eine Ausbildung gemacht und einige Jahre gearbeitet.

Dann kann es sein, dass das Einkommen von den Eltern nicht wichtig ist.

Dann können Sie vielleicht doch BAföG bekommen.

Dazu finden Sie mehr Informationen im Internet auf der Internet-Seite vom Bundesministerium.

Das ist der Link zu der Internet-Seite: BAföG

Auf der Internet-Seite vom Bundesministerium können Sie auch berechnen:

So viel BAföG kann ich vielleicht bekommen.

Das ist die Internet-Seite: BAföG-Rechner

Ab einem gewissen Zeitpunkt ist das BAföG auch von diesen Sachen abhängig.

Das ist auch bei einem Wechsel vom Studien-Fach so.

Leistungs-Nachweis

Ab dem 5. Fach-Semester bekommen Sie BAföG nur,

wenn Sie einen Leistungs-Nachweis vorlegen.

Das geht so:

Die Hochschule füllt das Formblatt 5 aus.

Das finden Sie hier: Formblätter

Oder:

Sie zeigen eine Übersicht von ihren Studien-Leistungen.

Darauf müssen mindestens 90 ECTS-Punkte bestätigt sein.

Förderungs-Höchstdauer

Sie können nur für einen bestimmten Zeitraum BAföG bekommen.

Sie können nur für einen bestimmten Zeitraum BAföG bekommen.

Der Zeitraum ist so lange wie die Regel-Studienzeit von ihrem Studien-Fach.

Manchmal gibt es Ausnahmen.

Dann können Sie auch länger BAföG bekommen.

Das sind die Ausnahmen:

Gremien von der Selbstverwaltung der Studierenden

Neu beim BAföG ist auch das Flexibilitäts-Semester.

Dabei bekommen Sie zusätzlich ein Semester lang BAföG.

Sie müssen nicht sagen, warum sie das Flexibilitäts-Semester machen wollen.

Auch bei diesen Sachen können Sie vielleicht länger BAföG bekommen:

Sie wechseln das Studien-Fach

Der Wechsel vom Studien-Fach ist nach 3 Semester im Normalfall möglich.

Später geht das nur aus wichtigen Gründen oder nach 5 Semestern nur noch mit unabweisbaren Gründen.

Wichtig:
Informieren Sie sich vorher beim Studierendenwerk Saarland.

Sonst bekommen Sie nach Wechsel vom Studien-Fach vielleicht kein BAföG mehr.

Auf der Internet-Seite vom Bundesministerium finden Sie noch mehr Informationen dazu.

Das ist der Link zu der Internet-Seite:Informationen zum Wechsel vom Studien-Fach

 

Lohnt sich BAföG für mich?

Lohnt sich BAföG für mich?

Vielleicht ist es so:

Sie wissen nicht ob BAföG das Richtige für Sie ist?

Dann können Sie vor dem Antrag den BAföG-Rechner nutzen.

Der BAföG-Rechner ist auf einer Internet-Seite.

Sie bekommen dabei einige Fragen gestellt.

Dann wissen Sie mehr über BAföG.

Das ist die Internet-Adresse vom BAföG-Rechner: BAföG-Rechner

Beim BAföG ist es so:

Das Geld was Sie bekommen müssen Sie nur zur Hälfte zurückbezahlen.

Das sind höchstens 10000 Euro.

Das müssen Sie 5 Jahre nach dem Ende vom Studium machen.

Sie zahlen dabei den Geld-Betrag in Teilen zurück.

Dazu sagt man auch: Raten-Zahlung

Vielleicht ist es so: Sie haben nicht genug Geld um das BAföG zurück zu bezahlen.

Dann gibt es dafür eine Lösung.

Wie stelle ich meinen BAföG-Antrag?

Sie können Ihren Antrag am Computer machen.

Das geht auf der Internet-Seite BAföG Digital oder in einer der App.

Das ist die Internet-Adresse von BAföG Digital: BAföG Digital

Das ist die Internet-Adresse von der App: BAföG Digital App

Damit Sie den Antrag im Internet machen können,

brauchen Sie eine BundID.

Das ist ein besonderes Konto im Internet.

Mehr Informationen zur BundID finden Sie auf dieser Internet-Seite: BundID

Sie können den Antrag aber auch mit der Post an uns schicken.

Das ist die Postanschrift

Amt für Ausbildungsförderung
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken

Dafür müssen Sie vorher die Formulare ausfüllen.

Die Formulare finden Sie hier: Formulare Antrag

Wichtig: Schicken Sie uns den Antrag nur 1 Mal.

Sie bekommen Post von uns sobald der Antrag bei uns ist.

Auch wenn Sie den Antrag über das Internet gemacht haben.

Das ist wichtig:

Haben Sie eine neue Anschrift?

Dann sagen Sie uns bitte schnell Bescheid.

Achten Sie auch darauf:

Es dürfen keine Unterlagen fehlen.

Sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Hier können Sie sehen, welche Unterlagen Sie brauchen: Checkliste

Das ist wichtig

Die Zusage für das BAföG ist für einen bestimmten Zeitraum.

Dazu sagt man auch Bewilligungszeitraum.

Ist der Bewilligungszeitraum bald rum?

Dann müssen Sie einen neuen Antrag machen.

Das ist der Folgeantrag.

Den Folgeantrag können Sie auf der Internet-Seite BAföG Digital machen.

Das ist die Internet-Adresse: BAföG-Digital

Vielleicht sind Ihre Informationen noch gespeichert.

Dann können Sie die Informationen einfach übernehmen.

Sie können den Folge-Antrag auch mit dem Formblatt 9 machen.

Dieses Formblatt finden Sie hier: Formblatt 9

Das geht manchmal auch, wenn Ihre Informationen aus dem letzten Antrag nicht gespeichert wurden.

Oder wenn Sie den Antrag nicht über BAföG Digital gemacht haben.

Bearbeitungs-Zeit

Bearbeitungs-Zeit

Wir brauchen bestimmte Nachweise und Unterlagen von Ihnen.

Vorher können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Welche Nachweise und Unterlagen das sind,

können Sie hier nachlesen: https://www.stw-saarland.de/finanzen/

Sind alle Unterlagen da?

Dann dauert es etwa 6 Wochen bis Sie mit einer Antwort von uns rechnen können.

So lange dauert es auch etwa bis Sie das erste Geld bekommen.

Ansprech-Partner

Das sind die Ansprech-Partner im Amt für Ausbildungsförderung

Service-Point

Service-Point

Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 992
Das ist die Fax-Nummer: 0 68 1 30 24 993

Bei den Ansprech-Partnern ist es so:

Jeder Ansprech-Partner bearbeitet bestimmte Buchstaben vom Nachnamen der Studierenden.

Das sind die Ansprech-Partner:

A bis AR
M. Peters
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1   30 24 984

AS bis BRER
Weilhammer
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 832

BRF bis FQC
Martin
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 982

FR bis HATJ
Stolz
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 983

HAU bis KIQS
Dorth
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 987

KIR bis KZC
Thome
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 986

L bis MZN
Diener
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 975

N bis RAV
Stopp
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 998

RB bis SCHRAC
Jauch
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 985

SCHRB bis VAJ
Schumacher
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 972

VV bis ZY
Krämer
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 980

Weitere Ansprech-Partner

Abteilungsleitung
E. Veith
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 990

Gruppenleiter und Widersprüche
O. Zangerle
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 976

Vorausleistungen und Widersprüche
U. Molitor
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 978

Gruppenleiterin
S. Ziegler
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 996

Gruppenleiterin
I. Herzallah-Otto
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 977

Auslandsförderung für Portugal und Malta

Manche Studierenden machen ihre Ausbildung oder einen Teil von der Ausbildung im Ausland.

Manchmal fördert das Amt für Ausbildungsförderung das auch.

Um diese Förderungen kümmern sich bestimmte Ämter.

Zum Beispiel das Ausländeramt oder andere Förderungsämter.

Mehr zu diesen Ämtern finden Sie auf dieser Internet-Seite: Auslandsförderung

Das Studierendenwerk Saarland kümmert sich um die Förderungen von Ausbildungen in Malta oder Portugal.

Sie können während der Auslandsförderung keine Förderung in Deutschland bekommen.

Höhe von der Förderung

Um eine Förderung für eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland zu bekommen,

müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Förderungen in Deutschland diese Sachen:

Das Studium im Ausland muss wichtig für die Ausbildung sein.

Dafür muss ein Gutachter ein Gutachten schreiben.

Das geht mit dem Formblatt 6.

Das Formblatt 6 finden Sie hier:BAföG Formblatt 6

Aber es gibt Ausnahmen.

Ist der Aufenthalt im Ausland von einem Austauschprogramm?

Dann brauchen Sie das Gutachten nicht.

Ist das Studium komplett im Ausland?

Dann brauchen Sie das Gutachten auch nicht.

Dann brauchen Sie aber einen Nachweis, dass das Studium gleichwertig ist.

Gleichwertig bedeutet: Das Studium und der Ausbildungsstätte ist so wie in Deutschland.

Ausbildungsstätte ist die Einrichtung, wo die Ausbildung stattfindet

Die Ausbildungsstätte muss gleichwertig zu der Ausbildungsstätte in Deutschland sein.

Das Auslandsstudium muss zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit anrechenbar sein. 

Die Leistungen im Ausland werden zu den Leistungen des Studiums in Deutschland hinzugerechnet.

Manchmal gibt es auch eine Förderung für ein Praktikum im Ausland.

Dafür muss das Praktikum aber ein Pflicht-Praktikum sein.

Außerdem ist das wichtig:

Die Förderung kann nur für eine bestimmte Dauer gefördert werden.

Also nur so lange, wie die Schule oder die Hochschule das Praktikum vorgibt.

Das Praktikum ist Pflicht.

Dann steht das auch so in der es in der Prüfungs-Ordnung.

In der Prüfungsordnung steht dann auch: Das ist der Inhalt von dem Praktikum.

Bei der Höhe von der Förderung ist es so:

Die Berechnung ist abhängig von den Bedarfssätzen in Deutschland.

Bedarfssätze sind zum Beispiel Kosten für das Essen und Trinken.

Zusätzlich bekommen Sie im Fall einer Zusage auch einen Teil von den Kosten für die Reise.

Manchmal werden auch die Studiengebühren erstattet.

Förderung für eine Ausbildung oder Studium im Ausland beantragen

Die Unterlagen und Anträge müssen schon vor dem Start von der Ausbildung oder dem Studium beim Amt für Ausbildungsförderung sein.

Am besten ein halbes Jahr bevor Sie ins Ausland gehen.

Die Studien-Bescheinigung bekommen Sie meistens erst vor Ort im Ausland.

Dann können Sie die Studien-Bescheinigung auch später an das Amt für Ausbildungsförderung schicken.

Formblätter und Formulare für den BAföG-Antrag

Sie können die Formblätter und Formulare aus dem Internet herunterladen.

Hier können Sie eine Liste mit Links sehen.

Die Links führen Sie ins Internet zu den verschiedenen Formblättern für den Antrag.

Hier können Sie auch Links zu anderen Formularen finden.

Wählen Sie zuerst die Art von der Förderung aus.

Förderung für den Besuch einer Hochschule in Deutschland

Erklärung bei Umzug

Bescheinigung über die Krankenversicherung

Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes eines Geschwisterkindes

Erklärung zum eigenen Kraftfahrzeug

Erklärung für den Fall, dass ein Elternteil unbekannt / unbekannten Aufenthalts ist

Bescheinigung für den Fall, dass der erforderliche Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt

Antrag zum Fachrichtungswechsel

Anrechnungsbescheinigung

Diese beiden Anträge gehören zusammen

Antrag spätere Vorlage des Leistungsnachweises

Vielleicht brauchen Sie bei diesem Formblatt zusätzlich noch eine Bescheinigung vom Arzt.

Antrag nach Erreichen der Förderungshöchstdauer

Förderung für den Besuch einer Schule oder einer Hochschule in Portugal oder Malta.

Diese Formblätter brauchen Sie auch für ein Praktikum in Portugal oder Malta.

Mietbescheinigung

Bescheinigung der Krankenversicherung

Erklärung zum eigenen Kraftfahrzeug

Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes eines Geschwisterkindes

Bescheinigung für den Fall, dass der erforderliche Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt

Anlage zu Formblatt 6

Präsenzerklärung

Praktikums-Bescheinigung Ausland

Studien-Bescheinigung

BAföG Beratungs-Termin vereinbaren

Haben Sie Fragen zum Antrag vom BAföG?

Dann können Sie mit den Mitarbeitern vom Amt für Ausbildungsförderung sprechen.

Dafür brauchen Sie einen Termin.

Hier können Sie einen Termin ausmachen: 

https://www.stw-saarland.de/terminvereinbarung/

Beratungs-Termin für BAföG

Haben Sie eine allgemeine Frage zum BAföG?

Dann können Sie auch mit den Mitarbeitern vom Service-Point sprechen.

Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 800

Zu diesen Zeiten können Sie anrufen:

Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr13.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Das ist eine weitere Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 992

Bei dieser Telefon-Nummer können Sie Montag und Donnerstag

Finanzielle Hilfen

Rückerstattung Sozialbeitrag

Rückerstattung Sozialbeitrag

Manchmal ist es so:

Sie können den Sozialbeitrag zurückbekommen.

Das steht auch in der Beitragsordnung vom Studierendenwerk Saarland.

ie Beitragsordnung können Sie hier lesen: Beitragsordnung

Die Beitragsordnung können Sie hier lesen: Beitragsordnung

Die Rückerstattung ist aber nur manchmal möglich.

Zum Beispiel dann:

Es gibt eine Frist für den Antrag von der Rückerstattung.

Frist ist ein bestimmter Tag.

Die Frist für die Rückerstattung ist der letzte Tag im Semester.

Sie müssen für jedes Semester einen neuen Antrag für die Rückerstattung stellen.

Die Anträge finden Sie hier:

Rückerstattung

Härtefall

Hilfsfonds

Hilfsfonds

Manchmal ist es so:

Ein Studierender ist plötzlich in einer Notsituation.

Zum Beispiel: Der Studierende hat kein Geld mehr um die Miete zu bezahlen.

Dann kann der Hilfsfonds vom Studierendenwerk Saarland helfen.

Der Hilfsfond ist Geld.

Studierende in Not können Geld von dem Hilfsfonds als Darlehen oder Zuschuss bekommen.

Das heißt: Sie bekommen Geld.

Aber Sie müssen das Geld oder einen Teil von dem Geld später wieder zurückbezahlen.

Das Geld vom Hilfsfonds haben verschiedene Menschen oder Einrichtungen gespendet.

Zum Beispiel

Wichtig

Der Hilfsfonds ist nur für Studierende von der Universität des Saarlandes.

Aber es ist so: Der Hilfsfonds ist freiwillig.

Es gibt kein Recht darauf, Unterstützung aus dem Hilfsfonds zu bekommen.

Für die Unterstützung aus dem Hilfsfonds gibt es Richtlinien.

Diese Richtlinien können Sie hier lesen: Hilfsfonds - Richtlinien

Haben Sie Fragen zum Hilfs·fonds?

Dann können Sie Katrin Kurtz fragen.

Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 837

Das ist die Fax-Nummer: 0 68 1 30 22 890

Das ist die E-Mail-Adresse: k.kurtz@stw-saarland.de

Vielleicht ist es auch so:

Sie wollen Geld für den Hilfsfonds spenden?

Dann können Sie Geld auf dieses Konto überweisen:

Sparkasse Saarbrücken

IBAN: DE44 5905 0101 0067 1874 43

Stichwort: Hilfsfonds

Sie können eine Bestätigung für Ihre Spenden bekommen.

Stipendien allgemein

Ein Stipendium ist eine Förderung mit Geld.

Diese Förderung müssen die Studierenden nicht zurückbezahlen.

Meistens ist es so:

Ein Stipendium bekommt Jemand für eine bestimmte Leistung.

Zum Beispiel:

Die Stipendien sind zum Beispiel von Begabtenförderungswerken.

Hier können Sie lesen:

Auf dieser Internet-Seite stehen Informationen zu Stipendien von Begabtenförderungswerken: www.stipendiumplus.de

Diese Begabtenförderungswerke bekommen Unterstützung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Weitere Stipendien

Auf diesen Internet-Seiten können Sie noch mehr über andere Stipendien lesen:

www.stipendienlotse.de

#ichmachwasanderes-Stipendium

www.mystipendium.de

www.deutschland-stipendium.de

www.studienstiftungsaar.de

www.elternkompass.info

Studentische Versicherungen

Wichtig

Diese Texte sind eine Zusammenfassung von längeren Texten.

Das heißt:

Es gibt noch mehr Informationen dazu.

Es gilt das, was in den längeren Texten und den Verträgen steht.

Unfall-Versicherung

Immatrikulierte Studierende sind über das Studierendenwerk Saarland im Freizeitbereich unfallversichert.

Immatrikuliert heißt:Die Studierenden sind offiziell bei der Universität als Student eingeschrieben.

Die Unfall-Versicherung vom Studierendenwerk Saarland ist aber nur für manche Unfälle gültig.

Zum Beispiel:

Wenn ein Unfall in der Hochschule passiert,

ist die gesetzliche Unfall-Versicherung von den Studierenden zuständig.

Die Unfall-Versicherung gilt nur bei Unfällen die unabsichtlich passieren.

Diese Unfälle gehören zum Beispiel nicht dazu:

Hatten Sie einen Unfall?

Dann ist es wichtig, dass die Versicherung schnell von dem Unfall erfährt.

Melden Sie den Unfall schnell an das Studierendenwerk Saarland.

Außerdem müssen Sie zu einem Arzt gehen.

Der Arzt bescheinigt den Unfall.

Wenn ein Studierender bei einem Unfall stirbt,

muss das die Versicherung innerhalb von 24 Stunden wissen.

Bei einer Unfall-Versicherung ist es oft so:

Der Versicherte bekommt Geld als Entschädigung.

Haftpflicht·Versicherung

Die Haftpflicht-Versicherung ist an keinen Ort gebunden.

Die Haftpflicht-Versicherung ist weltweit gültig.

Diese Versicherung gilt auch bei Schäden an überlassenen beweglichen Sachen.

Zum Beispiel ein Fahrrad.

Das gilt für Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Schaden.

Nicht mitversichert sind Kraftfahrzeuge,die eine Versicherung brauchen.

Bei Schäden durch diese Sachen ist die Versicherungssumme höchstens 5.000.000 Euro:

Nicht mitversichert sind diese Sachen:

Schäden, die nicht während einer Veranstaltungen von der Universität des Saarlandes passiert sind.

Schäden, weil die Sachen schon lange benutzt worden sind oder alt sind.

Wichtig

Sie brauchen trotzdem eine private Haftpflicht-Versicherung.

Diebstahl-Versicherung

Die Diebstahl-Versicherung bezahlt den Schaden, wenn bewegliche Sachen von Studierenden oder Gasthörern gestohlen werden.

Aber nur in bestimmten Fällen.

Zu den beweglichen Sachen gehört zum Beispiel ein Laptop oder ein Rucksack.

Die Diebstahl-Versicherung ist aber nicht zuständig beim Diebstahl von diesen Sachen:

Die Versicherung bezahlt den Verlust aber nur, wenn der Gegenstand so gestohlen oder kaputt gegangen ist:

Die Diebstahl-Versicherung ist nur gültig,

wenn der Diebstahl

Die Wohnheime gehören nicht dazu.

Sind Sie Opfer von einem Diebstahl geworden?

Dann müssen Sie den Diebstahl innerhalb von 7 Tagen beim Studierendenwerk Saarland melden.

Ist der Schaden mehr als 102,26 Euro?

Dann müssen Sie den Diebstahl auch bei der Polizei melden.

Sie bekommen höchstens 383,47 Euro für den gestohlenen Gegenstand.

Haben Sie noch Fragen?

Dann helfen Ihnen die Mitarbeitenden vom Service-Point gerne.

Sie erreichen die Mitarbeitenden zu diesen Zeiten am Telefon:

Telefon-Nummer 0 68 1 30 22 800

Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr

Die Sachbearbeiter erreichen Sie am Telefon zu diesen Zeiten:

Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr