In diesen Texten stehen wichtige Informationen zum Thema Geld im Studium:
Dazu sagt man manchmal auch: Finanzen
Das Studierendenwerk Saarland hilft Ihnen auch bei Fragen zum Thema Geld.
Zum Beispiel, dass Sie genug Geld für ihr Studium haben.
Das ist wichtig damit Sie genug Zeit für das Lernen haben.
Die Mitarbeiter vom Studierendenwerk Saarland wissen viel zu diesen Themen:
- BAföG
BAföG ist Geld vom Staat. Dieses Geld können manche Menschen für Ihre Ausbildung oder ihr Studium bekommen. - Studien-Kredite
Bei einem Kredit leiht sich ein Mensch Geld. Zum Beispiel bei einer Bank. Das Geld muss man später wieder zurückgeben.
BAföG
BAföG ist die Abkürzung für: Bundesausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Durch das BAföG können manche Studierende oder Schüler Geld vom Staat bekommen.
Einen Teil von dem Geld müssen die Studierenden oder Schüler nach dem Studium wieder zurückbezahlen.
In der Alltagssprache sagen viele Menschen zu diesem Geld auch: BAföG
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch mehr Informationen zu diesem Thema.
Diese Informationen finden Sie hier:https://www.stw-saarland.de/finanzen/
Die Informationen sind aber nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen zum BAföG?
Dann melden Sie sich bitte beim Amt für Ausbildungsförderung.
Das ist die Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung
Campus Saarbrücken Gebäude D 4.1
6 61 23 Saarbrücken
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 800
Das ist die FAX-Nummer: 0 68 1 30 22 890
Einige Sachen sind beim BAföG neu.
Zum Beispiel:
- Die Grundbedarfsätze steigen um 5 Prozent.
Das bedeutet: Die Studierenden bekommen mehr Geld vom Staat, weil der Grundbedarf höher geworden ist.
Grundbedarf sind zum Beispiel Kosten für Essen oder Trinken. - Die Wohnkosten-Pauschale wird höher.
Studierende und Schüler bekommen jetzt 20 Euro mehr Geld,
wenn sie nicht zuhause wohnen und Recht auf BAföG haben. - Vielleicht ist es so:
Manche Studierenden haben vor dem Studium
Sozialleistungen bekommen.
Zum Beispiel Bürger-Geld.
Diese Studierenden bekommen dann 1000 Euro zum Start vom Studium.
Die 1000 Euro müssen die Studierenden nicht zurückbezahlen.
- Die Höhe von der BAföG-Förderung ist auch abhängig von dem Gehalt von den Eltern.
Jetzt dürfen die Eltern mehr verdienen ohne, dass es negative Auswirkungen auf das BAföG von den Studierenden hat. - Die Studierenden müssen weniger Geld von dem BAföG zurückbezahlen.
Diese Sachen können Studierende und Schüler machen, ohne dass sie weniger BAföG bekommen.
- Die Studierenden dürfen einen Mini-Job neben dem Studium haben.
- Die Studierenden können länger studieren ohne weniger BAföG zu bekommen.
- Die Studierenden können den Studiengang wechseln.
- Es soll leichter für die Studierenden sein, BAföG zu bekommen.
Für wen ist BAföG?
Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet BAföG-Anträge von Studierenden
- von allen Hochschulen im Saarland
- die eine Schule oder Hochschule in Portugal oder Malta besuchen
Im Normalfall ist es so:
- BAföG können Studierende für eine Ausbildung, die mindestens drei Jahre dauert bis zum Abschluss bekommen.
Das heißt: Wenn Sie schon eine andere Ausbildung haben, bekommen Sie vielleicht kein BAföG.
Das wird aber noch einmal vom Amt für Ausbildungsförderung überprüft. - Die Studierenden oder Schüler müssen jünger als 45 Jahre alt sein.
Es gibt beim Alter Ausnahmen.
- Zum Beispiel: Wenn Sie nicht früher mit dem Studium anfangen konnten, weil sie schwanger waren.
- Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet bei den Ausnahmen.
- Dann ist geregelt, dass Sie auch BAföG für das Master-Studium bekommen.
Ob Sie BAföG bekommen können, ist auch von diesen Sachen abhängig:
- Das Einkommen von den Eltern.
Aber es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel: Sie haben schon ein Studium oder eine Ausbildung gemacht und einige Jahre gearbeitet.
Dann kann es sein, dass das Einkommen von den Eltern nicht wichtig ist.
Dann können Sie vielleicht doch BAföG bekommen.
Das ist der Link zu der Internet-Seite: BAföG
Auf der Internet-Seite vom Bundesministerium können Sie auch berechnen:
So viel BAföG kann ich vielleicht bekommen.
Das ist die Internet-Seite: BAföG-Rechner
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist das BAföG auch von diesen Sachen abhängig.
Das ist auch bei einem Wechsel vom Studien-Fach so.
Leistungs-Nachweis
Ab dem 5. Fach-Semester bekommen Sie BAföG nur,
Das geht so:
Die Hochschule füllt das Formblatt 5 aus.
Das finden Sie hier: Formblätter
Oder:
Sie zeigen eine Übersicht von ihren Studien-Leistungen.
Darauf müssen mindestens 90 ECTS-Punkte bestätigt sein.
Förderungs-Höchstdauer
Sie können nur für einen bestimmten Zeitraum BAföG bekommen.
Der Zeitraum ist so lange wie die Regel-Studienzeit von ihrem Studien-Fach.
Manchmal gibt es Ausnahmen.
Das sind die Ausnahmen:
- Sie waren krank z. B. während Prüfungen
- Sie pflegen einen kranken Angehörigen.
- Sie arbeiten in bestimmten Gremien mit.
Gremien sind Arbeitsgruppen mit bestimmten Aufgaben.
Zu diesen Gremien gehören zum Beispiel: - Gremien von der Hochschule oder anderen Akademien
- Gremien von der Selbstverwaltung der Studierenden
- Gremien von Studentenwerken
- Gremien von den Ländern
- Sie haben eine Abschluss-Prüfung nicht bestanden. Das Studium dauert deshalb länger.
- Sie haben eine Behinderung
- Sie sind schwanger
- Sie pflegen oder erziehen ein Kind.
Das Kind ist höchstens 14 Jahre alt.
Neu beim BAföG ist auch das Flexibilitäts-Semester.
Dabei bekommen Sie zusätzlich ein Semester lang BAföG.
Sie müssen nicht sagen, warum sie das Flexibilitäts-Semester machen wollen.
Auch bei diesen Sachen können Sie vielleicht länger BAföG bekommen:
Sie wechseln das Studien-Fach
Der Wechsel vom Studien-Fach ist nach 3 Semester im Normalfall möglich.
Später geht das nur aus wichtigen Gründen oder nach 5 Semestern nur noch mit unabweisbaren Gründen.
Sonst bekommen Sie nach Wechsel vom Studien-Fach vielleicht kein BAföG mehr.
Das ist der Link zu der Internet-Seite:Informationen zum Wechsel vom Studien-Fach
Lohnt sich BAföG für mich?
Vielleicht ist es so:
Sie wissen nicht ob BAföG das Richtige für Sie ist?
Dann können Sie vor dem Antrag den BAföG-Rechner nutzen.
Der BAföG-Rechner ist auf einer Internet-Seite.
Sie bekommen dabei einige Fragen gestellt.
Dann wissen Sie mehr über BAföG.
Das ist die Internet-Adresse vom BAföG-Rechner: BAföG-Rechner
Beim BAföG ist es so:
Das Geld was Sie bekommen müssen Sie nur zur Hälfte zurückbezahlen.
Das sind höchstens 10000 Euro.
Das müssen Sie 5 Jahre nach dem Ende vom Studium machen.
Sie zahlen dabei den Geld-Betrag in Teilen zurück.
Dazu sagt man auch: Raten-Zahlung
Vielleicht ist es so: Sie haben nicht genug Geld um das BAföG zurück zu bezahlen.
Dann gibt es dafür eine Lösung.
Wie stelle ich meinen BAföG-Antrag?
Sie können Ihren Antrag am Computer machen.
Das geht auf der Internet-Seite BAföG Digital oder in einer der App.
Das ist die Internet-Adresse von BAföG Digital: BAföG Digital
Das ist die Internet-Adresse von der App: BAföG Digital App
Damit Sie den Antrag im Internet machen können,
brauchen Sie eine BundID.
Das ist ein besonderes Konto im Internet.
Mehr Informationen zur BundID finden Sie auf dieser Internet-Seite: BundID
Das ist die Postanschrift
Amt für Ausbildungsförderung
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Dafür müssen Sie vorher die Formulare ausfüllen.
Die Formulare finden Sie hier: Formulare Antrag
Wichtig: Schicken Sie uns den Antrag nur 1 Mal.
Auch wenn Sie den Antrag über das Internet gemacht haben.
Das ist wichtig:
Haben Sie eine neue Anschrift?
Achten Sie auch darauf:
Es dürfen keine Unterlagen fehlen.
Sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten.
Hier können Sie sehen, welche Unterlagen Sie brauchen: Checkliste
Das ist wichtig
Die Zusage für das BAföG ist für einen bestimmten Zeitraum.
Dazu sagt man auch Bewilligungszeitraum.
Ist der Bewilligungszeitraum bald rum?
Dann müssen Sie einen neuen Antrag machen.
Das ist der Folgeantrag.
Den Folgeantrag können Sie auf der Internet-Seite BAföG Digital machen.
Das ist die Internet-Adresse: BAföG-Digital
Vielleicht sind Ihre Informationen noch gespeichert.
Dann können Sie die Informationen einfach übernehmen.
Sie können den Folge-Antrag auch mit dem Formblatt 9 machen.
Dieses Formblatt finden Sie hier: Formblatt 9
Das geht manchmal auch, wenn Ihre Informationen aus dem letzten Antrag nicht gespeichert wurden.
Oder wenn Sie den Antrag nicht über BAföG Digital gemacht haben.
Bearbeitungs-Zeit
Wir brauchen bestimmte Nachweise und Unterlagen von Ihnen.
Vorher können wir den Antrag nicht bearbeiten.
Welche Nachweise und Unterlagen das sind,
können Sie hier nachlesen: https://www.stw-saarland.de/finanzen/
Sind alle Unterlagen da?
Dann dauert es etwa 6 Wochen bis Sie mit einer Antwort von uns rechnen können.
So lange dauert es auch etwa bis Sie das erste Geld bekommen.
Ansprech-Partner
Das sind die Ansprech-Partner im Amt für Ausbildungsförderung
Service-Point
- M. Addo
- S. Alshami
- E. De Giorgio
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 992
Das ist die Fax-Nummer: 0 68 1 30 24 993
Bei den Ansprech-Partnern ist es so:
Jeder Ansprech-Partner bearbeitet bestimmte Buchstaben vom Nachnamen der Studierenden.
Das sind die Ansprech-Partner:
AS bis BRER
Weilhammer
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 832
BRF bis FQC
Martin
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 982
FR bis HATJ
Stolz
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 983
HAU bis KIQS
Dorth
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 987
KIR bis KZC
Thome
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 986
L bis MZN
Diener
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 975
N bis RAV
Stopp
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 998
RB bis SCHRAC
Jauch
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 985
SCHRB bis VAJ
Schumacher
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 972
VV bis ZY
Krämer
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 980
Weitere Ansprech-Partner
Abteilungsleitung
E. Veith
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 990
Gruppenleiter und Widersprüche
O. Zangerle
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 976
Vorausleistungen und Widersprüche
U. Molitor
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 978
Gruppenleiterin
S. Ziegler
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 996
Gruppenleiterin
I. Herzallah-Otto
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 977
Auslandsförderung für Portugal und Malta
Manche Studierenden machen ihre Ausbildung oder einen Teil von der Ausbildung im Ausland.
Manchmal fördert das Amt für Ausbildungsförderung das auch.
Um diese Förderungen kümmern sich bestimmte Ämter.
Zum Beispiel das Ausländeramt oder andere Förderungsämter.
Mehr zu diesen Ämtern finden Sie auf dieser Internet-Seite: Auslandsförderung
Das Studierendenwerk Saarland kümmert sich um die Förderungen von Ausbildungen in Malta oder Portugal.
Sie können während der Auslandsförderung keine Förderung in Deutschland bekommen.
Höhe von der Förderung
Um eine Förderung für eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland zu bekommen,
müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Förderungen in Deutschland diese Sachen:
Das Studium im Ausland muss wichtig für die Ausbildung sein.
Dafür muss ein Gutachter ein Gutachten schreiben.
Das geht mit dem Formblatt 6.
Das Formblatt 6 finden Sie hier:BAföG Formblatt 6
Aber es gibt Ausnahmen.
Dann brauchen Sie das Gutachten nicht.
Ist das Studium komplett im Ausland?
Dann brauchen Sie das Gutachten auch nicht.
Dann brauchen Sie aber einen Nachweis, dass das Studium gleichwertig ist.
Gleichwertig bedeutet: Das Studium und der Ausbildungsstätte ist so wie in Deutschland.
Ausbildungsstätte ist die Einrichtung, wo die Ausbildung stattfindet
Die Ausbildungsstätte muss gleichwertig zu der Ausbildungsstätte in Deutschland sein.
Das Auslandsstudium muss zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit anrechenbar sein.
Die Leistungen im Ausland werden zu den Leistungen des Studiums in Deutschland hinzugerechnet.
Manchmal gibt es auch eine Förderung für ein Praktikum im Ausland.
Dafür muss das Praktikum aber ein Pflicht-Praktikum sein.
Die Förderung kann nur für eine bestimmte Dauer gefördert werden.
Also nur so lange, wie die Schule oder die Hochschule das Praktikum vorgibt.
Das Praktikum ist Pflicht.
Dann steht das auch so in der es in der Prüfungs-Ordnung.
In der Prüfungsordnung steht dann auch: Das ist der Inhalt von dem Praktikum.
Bei der Höhe von der Förderung ist es so:
Die Berechnung ist abhängig von den Bedarfssätzen in Deutschland.
Bedarfssätze sind zum Beispiel Kosten für das Essen und Trinken.
Manchmal werden auch die Studiengebühren erstattet.
Förderung für eine Ausbildung oder Studium im Ausland beantragen
Die Unterlagen und Anträge müssen schon vor dem Start von der Ausbildung oder dem Studium beim Amt für Ausbildungsförderung sein.
Am besten ein halbes Jahr bevor Sie ins Ausland gehen.
Die Studien-Bescheinigung bekommen Sie meistens erst vor Ort im Ausland.
Dann können Sie die Studien-Bescheinigung auch später an das Amt für Ausbildungsförderung schicken.
Sie können die Formblätter und Formulare aus dem Internet herunterladen.
Hier können Sie eine Liste mit Links sehen.
Die Links führen Sie ins Internet zu den verschiedenen Formblättern für den Antrag.
Hier können Sie auch Links zu anderen Formularen finden.
Wählen Sie zuerst die Art von der Förderung aus.
Förderung für den Besuch einer Hochschule in Deutschland
Bescheinigung über die Krankenversicherung
Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes eines Geschwisterkindes
Erklärung zum eigenen Kraftfahrzeug
Erklärung für den Fall, dass ein Elternteil unbekannt / unbekannten Aufenthalts ist
Bescheinigung für den Fall, dass der erforderliche Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt
Antrag zum Fachrichtungswechsel
Diese beiden Anträge gehören zusammen
Antrag spätere Vorlage des Leistungsnachweises
Vielleicht brauchen Sie bei diesem Formblatt zusätzlich noch eine Bescheinigung vom Arzt.
Antrag nach Erreichen der Förderungshöchstdauer
Förderung für den Besuch einer Schule oder einer Hochschule in Portugal oder Malta.
Diese Formblätter brauchen Sie auch für ein Praktikum in Portugal oder Malta.
Bescheinigung der Krankenversicherung
Erklärung zum eigenen Kraftfahrzeug
Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes eines Geschwisterkindes
Praktikums-Bescheinigung Ausland
BAföG Beratungs-Termin vereinbaren
Haben Sie Fragen zum Antrag vom BAföG?
Dann können Sie mit den Mitarbeitern vom Amt für Ausbildungsförderung sprechen.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Hier können Sie einen Termin ausmachen:
https://www.stw-saarland.de/terminvereinbarung/
Beratungs-Termin für BAföG
Haben Sie eine allgemeine Frage zum BAföG?
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 800
Zu diesen Zeiten können Sie anrufen:
Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Das ist eine weitere Telefon-Nummer: 0 68 1 30 24 992
Bei dieser Telefon-Nummer können Sie Montag und Donnerstag
Finanzielle Hilfen
Rückerstattung Sozialbeitrag
Manchmal ist es so:
Sie können den Sozialbeitrag zurückbekommen.
Das steht auch in der Beitragsordnung vom Studierendenwerk Saarland.
ie Beitragsordnung können Sie hier lesen: Beitragsordnung
Die Rückerstattung ist aber nur manchmal möglich.
Zum Beispiel dann:
- Sie sind für ein Semester beurlaubt
Weitere Infos dazu stehen im Paragraf 6 in Absatz 1 Nummer 1 - Sie sind vor dem Beginn von einem Semester exmatrikuliert.
Das bedeutet: Sie sind kein Studierender mehr.
Weiterte Infos dazu stehen im Paragraf 6 in Absatz 2 Nummer 2
- Sie haben Geldprobleme ohne das Sie etwas dafür können.
Weiterte Infos dazu stehen im Paragraf 7
Es gibt eine Frist für den Antrag von der Rückerstattung.
Frist ist ein bestimmter Tag.
Die Frist für die Rückerstattung ist der letzte Tag im Semester.
Sie müssen für jedes Semester einen neuen Antrag für die Rückerstattung stellen.
Die Anträge finden Sie hier:
Hilfsfonds
Manchmal ist es so:
Ein Studierender ist plötzlich in einer Notsituation.
Zum Beispiel: Der Studierende hat kein Geld mehr um die Miete zu bezahlen.
Dann kann der Hilfsfonds vom Studierendenwerk Saarland helfen.
Studierende in Not können Geld von dem Hilfsfonds als Darlehen oder Zuschuss bekommen.
Das heißt: Sie bekommen Geld.
Aber Sie müssen das Geld oder einen Teil von dem Geld später wieder zurückbezahlen.
Das Geld vom Hilfsfonds haben verschiedene Menschen oder Einrichtungen gespendet.
Zum Beispiel
- die Universität
- Freunde von der Universität
- die Studierendenschaft
- andere Menschen und Einrichtungen
Wichtig
Der Hilfsfonds ist nur für Studierende von der Universität des Saarlandes.
Aber es ist so: Der Hilfsfonds ist freiwillig.
Es gibt kein Recht darauf, Unterstützung aus dem Hilfsfonds zu bekommen.
Für die Unterstützung aus dem Hilfsfonds gibt es Richtlinien.
Diese Richtlinien können Sie hier lesen: Hilfsfonds - Richtlinien
Dann können Sie Katrin Kurtz fragen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0 68 1 30 22 837
Das ist die Fax-Nummer: 0 68 1 30 22 890
Das ist die E-Mail-Adresse: k.kurtz@stw-saarland.de
Vielleicht ist es auch so:
Sie wollen Geld für den Hilfsfonds spenden?
Dann können Sie Geld auf dieses Konto überweisen:
Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE44 5905 0101 0067 1874 43
Stichwort: Hilfsfonds
Sie können eine Bestätigung für Ihre Spenden bekommen.
Stipendien allgemein
Ein Stipendium ist eine Förderung mit Geld.
Diese Förderung müssen die Studierenden nicht zurückbezahlen.
Meistens ist es so:
Ein Stipendium bekommt Jemand für eine bestimmte Leistung.
Zum Beispiel:
- Jemand macht eine Sache besonders gut
- Jemand hat einen besonders guten Schulabschluss
- Jemand macht ein Ehrenamt und hilft anderen Menschen
Die Stipendien sind zum Beispiel von Begabtenförderungswerken.
Hier können Sie lesen:
- Diese Stipendien gibt es
- Auf diesen Internet-Seiten finden Sie Informationen zu Stipendien
Auf dieser Internet-Seite stehen Informationen zu Stipendien von Begabtenförderungswerken: www.stipendiumplus.de
Diese Begabtenförderungswerke bekommen Unterstützung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Weitere Stipendien
Auf diesen Internet-Seiten können Sie noch mehr über andere Stipendien lesen:
Studentische Versicherungen
Wichtig
Diese Texte sind eine Zusammenfassung von längeren Texten.
Das heißt:
Es gibt noch mehr Informationen dazu.
Es gilt das, was in den längeren Texten und den Verträgen steht.
Unfall-Versicherung
Immatrikulierte Studierende sind über das Studierendenwerk Saarland im Freizeitbereich unfallversichert.
Immatrikuliert heißt:Die Studierenden sind offiziell bei der Universität als Student eingeschrieben.
Die Unfall-Versicherung vom Studierendenwerk Saarland ist aber nur für manche Unfälle gültig.
Zum Beispiel:
- Unfälle außerhalb von der Hochschule in der Freizeit.
Wenn ein Unfall in der Hochschule passiert,
ist die gesetzliche Unfall-Versicherung von den Studierenden zuständig.
- Unfälle während einem Praktikum
- Unfälle beim Arbeiten in Betrieben und anderen Örtlichkeiten
- Das gilt aber nur, wenn die Tätigkeit wichtig für das Studium ist.
- Die Tätigkeit kann auch außerhalb von Deutschland sein.
- Wenn ein Studierender bei einem Unfall im Freizeitbereich stirbt.
Die Unfall-Versicherung gilt nur bei Unfällen die unabsichtlich passieren.
Diese Unfälle gehören zum Beispiel nicht dazu:
- Unfälle, die durch Alkohol oder Drogen passiert sind.
- Unfälle, wegen einer Straftat passiert sind.
- Unfälle, die bei einem Autorennen passiert sind.
- Unfälle, die durch gefährliches Handeln passiert sind.
- weitere Unfälle
Hatten Sie einen Unfall?
Dann ist es wichtig, dass die Versicherung schnell von dem Unfall erfährt.
Melden Sie den Unfall schnell an das Studierendenwerk Saarland.
Außerdem müssen Sie zu einem Arzt gehen.
Der Arzt bescheinigt den Unfall.
Wenn ein Studierender bei einem Unfall stirbt,
muss das die Versicherung innerhalb von 24 Stunden wissen.
Bei einer Unfall-Versicherung ist es oft so:
Der Versicherte bekommt Geld als Entschädigung.
Haftpflicht·Versicherung
Die Haftpflicht-Versicherung ist an keinen Ort gebunden.
Die Haftpflicht-Versicherung ist weltweit gültig.
Diese Versicherung gilt auch bei Schäden an überlassenen beweglichen Sachen.
Zum Beispiel ein Fahrrad.
Das gilt für Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Schaden.
Nicht mitversichert sind Kraftfahrzeuge,die eine Versicherung brauchen.
Bei Schäden durch diese Sachen ist die Versicherungssumme höchstens 5.000.000 Euro:
- Feuer
- Explosion
- Leitungswasser
Nicht mitversichert sind diese Sachen:
Schäden, die nicht während einer Veranstaltungen von der Universität des Saarlandes passiert sind.
Schäden, weil die Sachen schon lange benutzt worden sind oder alt sind.
Wichtig
Sie brauchen trotzdem eine private Haftpflicht-Versicherung.
Diebstahl-Versicherung
Die Diebstahl-Versicherung bezahlt den Schaden, wenn bewegliche Sachen von Studierenden oder Gasthörern gestohlen werden.
Aber nur in bestimmten Fällen.
Zu den beweglichen Sachen gehört zum Beispiel ein Laptop oder ein Rucksack.
Die Diebstahl-Versicherung ist aber nicht zuständig beim Diebstahl von diesen Sachen:
- Fahrzeuge
- Fahrräder und Zubehör
- Fotos
- Optische Geräte
Dazu gehören zum Beispiel Brillen oder Kameras
- Schmuck
Die Versicherung bezahlt den Verlust aber nur, wenn der Gegenstand so gestohlen oder kaputt gegangen ist:
- wegen einem Brand
- wegen einem Blitz
- wegen einer Explosion
- wegen einem Einbruch-Diebstahl
- wegen Diebstahl
- weil etwas vertauscht wurde
Die Diebstahl-Versicherung ist nur gültig,
wenn der Diebstahl
- auf dem Gelände von der Hochschule passiert.
- auf dem Gelände der medizinischen Fakultät in Homburg passiert.
- Bei Veranstaltung von der Hochschule in Gebäuden in Deutschland.
Zum Beispiel: Einem Vortrag an einer anderen Hochschule
- Bei Veranstaltung oder Ausflügen von der Hochschule in Gebäuden in der ganzen Welt.
Die Wohnheime gehören nicht dazu.
Sind Sie Opfer von einem Diebstahl geworden?
Dann müssen Sie den Diebstahl innerhalb von 7 Tagen beim Studierendenwerk Saarland melden.
Ist der Schaden mehr als 102,26 Euro?
Dann müssen Sie den Diebstahl auch bei der Polizei melden.
Sie bekommen höchstens 383,47 Euro für den gestohlenen Gegenstand.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen Ihnen die Mitarbeitenden vom Service-Point gerne.
Sie erreichen die Mitarbeitenden zu diesen Zeiten am Telefon:
Telefon-Nummer 0 68 1 30 22 800
Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
- Telefon-Nummer 0 68 1 30 24 992
Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Die Sachbearbeiter erreichen Sie am Telefon zu diesen Zeiten:
Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr