Die eigenen
vier Wände

Hier dreht sich alles ums Wohnen!

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Zum Start jedes neuen Semesters werden wieder viele neue Studierende aus Deutschland und der ganzen Welt nach Saarbrücken kommen. Für Studierende, die kein Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerk Saarland erhalten, gibt es  weitere Möglichkeiten eine Wohnung zu finden:

1. Private Wohnheime, die nicht vom Studierendenwerk Saarland betreut werden:

In Saarbrücken gibt es verschiedene Wohnheime, die nicht vom Studierendenwerk betreut werden. Diese Wohnheime bieten zumeist möblierte Einzelapartments, Doppelapartments und Zimmer. Bewerben muss man sich dafür direkt bei den Anbietern: 

Das Carl Duisberg Haus: https://www.sib-saarbruecken.de/de/wohnen

Evangelische Studierendengemeinde: www.waldhausweg7.de

Verein Internationales Studierendenwerk „Cusanus-Haus Saarbrücken“ e.V: www.cusanustreff.de

GBS Baugenossenschaft Saarland e.G.: www.gbs.saarland

Saarland Bauträger Immobiliengruppe: www.studentenwohnungen-saarbruecken.de

Gesellschaft für Hausverwaltung mbH: www.gfhdudweiler.de

studioeins: www.studioeins.info

2. Zimmersuche auf dem Privatmarkt

Auch auf dem Privatmarkt sind zu Beginn jedes Semesters die verschiedensten Unterkünfte zu finden. Neben Einzelapartments und großen Wohnungen finden sich hier auch sogenannte „WGs“. Dies sind Wohngemeinschaften, in denen jede*r Studierende ein Einzelzimmer mietet und sich die Küche und das Bad mit anderen Studierenden teilt. Die Angebote können möbliert oder unmöbliert sein. Diese Angebote findet man im Internet, in den regionalen Zeitungen sowie in den Aushängen auf den schwarzen Brettern der Hochschulen und den Mensen.

Auch auf der elektronischen Pinnwand des Studierendenwerkes kann man weitere Angebote zu WGs und privaten Angeboten finden. Dort können Studierende Ihre Wohnungsgesuche auch selbst kostenlos eingeben: www.stw-saarland.de/de/Services/Kommunikation/Pinwand

Parallel dazu stellen Vermieter*innen hier Anzeigen ein, auf die sich Studierende direkt melden können.

Weitere Links zur Zimmersuche:

www.freundlich-wohnen.de

www.sib-saarbruecken.de

www.htwsaar.de/service/wohnraumboerse/angebote

www.easywg.de

www.zwischenmiete.de

www.immowelt.de/provisionsfrei/wohnungen.aspx

www.immo-suche.net/wohnungen-immobilien-saarbruecken.html

www.immobilienscout24.de/wohnen/saarland,stadtverband-saarbruecken-kreis/wg-zimmer.html 

https://www.kleinanzeigen.de/s-wohnung-mieten/c203 (Saarbrücken ; Immobilien)

Sie können auch in den regionalen Zeitungen nach Angeboten schauen. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in die Angebote Saarländischer Wohnraumbörsen einzuklicken: 

Saarbrücker Zeitung: Onlinedienst der Saarbrücker Zeitung

Saarbrücker Wochenspiegel: Wochenspiegel Saarland  

3. Housing Office, Accommodation Sofortprogramm

In der Zeit vom 01.09.2024 bis 15.11.2024 steht das Housing Office internationalen Studierenden der Universität des Saarlandes und der htw saar bei der Wohnraumsuche in und um Saarbrücken zur Verfügung. Studierende, die Hilfe benötigen, können mit dem Housing Office ab 15.08.2024 über die Email-Adresse housing(at)stw-saarland.de Kontakt aufnehmen oder sich direkt  hier über das Formular eintragen.

Sind Sie Vermieter/in und haben ein Zimmer anzubieten? Dann melden Sie sich doch direkt hier an!

Weitere Infos über die Aufgaben des Housing Office finden Sie hier.

Die „Allgemeinen Mietbedingungen“, die „HORUS-Ordnung“ und die „Hausordnung der Wohnheime“ sind Bestandteile des Mietvertrages und werden beim Abschluss des Mietvertrages übergeben.

Auszüge aus diesem „Kleingedruckten“ und andere Begriffe erklären wir hier auf dieser Seite.

Aufnahmeberechtigung
Wohnberechtigt in den Wohnheimen des Studierendenwerk des Saarlandes sind ordentlich Studierende der Universität des Saarlandes, Hochschule der Technik & Wirtschaft, Hochschule für Bildende Künste sowie Hochschule für Musik / Saar. 

Nicht Wohnberechtigte sind insbesondere Studierende

  • die gleichzeitig Doktorand, Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen sind,
  • die überwiegend berufstätig sind,
  • die bereits ein berufsqualifizierendes Examen an einer Hochschule abgelegt haben (ausgenommen Bachelor),
  • die als Zweit- bzw. Gasthörer an der Hochschule eingeschrieben sind.

Falls die verfügbare Anzahl von Wohnheimplätzen nicht vollständig an Berechtigte nach Punkt 1.1 vermietet ist, können freie Wohnheimplätze befristet für ein Semester an andere Personen vermietet werden. Diese Vermietung darf die Bedürfnisse der Wohnberechtigten nicht einschränken.

Auszug
Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister rechtzeitig einen Termin zur Rückgabe der Wohneinheit (ca. 4 Wochen vor Auszug). Vor der Übergabe ist das Zimmer ordentlich zu reinigen (feucht). Der Zustand wird protokolliert.

Behinderte Studierende
In den Wohnheimen C, E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

Behindertenbeauftragte der Universität des Saarlandes:

Frau Michelle Froese-Kuhn
Campus Saarbrücken

Gebäude A4.4, Zimmer 1.06
66123 Saarbrücken

Tel.:     0681/302-5025
E-Mail: m.froese-kuhn@mx.uni-saarland.de

Online-Bewerbung
Bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt Online-Bewerbung. Senden Sie uns einen Lebenslauf nebst Lichtbild zu. Ihre Immatrikulationsbescheinigung muss zur Unterzeichnung des Mietvertrages vorliegen.

Doppelappartement
Wohneinheit für zwei Personen, zwei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Miniküche.

Einzelzimmer
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit Waschbecken, Duschen und WC-Anlagen sowie Küche gemeinschaftlich auf der Etage.

Einzelappartement
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit eigener Dusche, WC und Miniküche. In den Wohnheimen E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

Einwohnermeldeamt
Spätestens eine Woche nach dem Einzug soll die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein.

Einzug
Vereinbaren Sie vorab mit dem zuständigen Hausmeister einen Einzugstermin. Bringen Sie zum Termin Ihren Mietvertrag und Ihre Hochschulkarte mit. Sie erhalten dann die Schlüssel und übernehmen das Mietobjekt samt Möblierung. Der Einzug wird schriftlich protokolliert.

Gemeinschaftsräume
Die Gemeinschaftsräume (Küchen, Bäder, Fernsehräume usw.), Waschmaschinen und ähnliche Einrichtungen stehen ausschließlich den Wohnheimbewohner*innen zu Verfügung.

Gesamtmiete
Die Gesamtmiete setzt sich zusammen aus: Grundmiete und Betriebskostenpauschale. Die Pauschalbeträge beinhalten Kosten, die nicht individuell abgerechnet werden können. Beispiele sind Müllentsorgung, Hausmeisterkosten, Aufzugskosten, Heizkosten, Reinigungskosten, Grundsteuer und Versicherungen. Auch verbrauchsabhängige Betriebskosten, z.B. Strom, Heizung, Warmwasser usw., sind in der Betriebskostenpauschale enthalten. 

Hausmeister
In allen Wohnheimen ist ein Hausmeister beschäftigt. Die täglichen Bürozeiten werden am Hausmeisterbüro durch Aushang bekanntgegeben. Der Hausmeister ist u. a. zuständig für den Ein- und Auszug. Hier können Sie auch Beschwerden oder Schäden mitteilen.

Hausordnung
Eine Hausordnung wird Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben.

Heimselbstverwaltung
In jedem Wohnheim gibt es eine von den Bewohner*innen gewählte Heimselbstverwaltung. Diese besteht in der Regel aus dem/der Heimpräsidenten/-Präsidentin, dem Tutor/der Tutorin, dem Kassenwart/der Kassenwartin und den Flursprecher*innen. 

Internet
Für jeden Bewohner/jede Bewohnerin steht über das IT-Servicezentrum der Universität des Saarlandes ein direkter Zugang zum Internet zur Verfügung.

Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 3 Netto-Monatsmieten zu hinterlegen. Diese Kaution erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine Schäden im Zimmer festgestellt werden, unverzinst zurück.

Malerarbeiten
Alle Malerarbeiten werden vom Studierendenwerk durchgeführt. In der Miete ist kalkuliert, dass Ihr Zimmer / Appartement alle vier Jahre frisch gestrichen wird.

Möblierung
Alle Einzelzimmer und Appartements sind möbliert. Wohnungen stehen auch teilmöbliert zur Verfügung. Einrichtungsgegenstände dürfen zwischen den Räumen nicht ausgetauscht werden.

Nachsendeauftrag Deutsche Post
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kann auch per Internet erteilt werden: http://www.umzugservice.com.
Zusätzlich befindet sich auf den Seiten auch ein Service für Ab- und Ummeldungen sowie ein umfangreicher Ratgeber mit vielen Tipps rund um den Umzug. Alle Services sind kostenlos.

Parken
An allen Wohnanlagen sind ausreichend Stellplätze für PKWs vorhanden. Die Nutzung ist in der Regel kostenlos. Lediglich beim Studentenwohnheim Rotenbergstraße sind Stellplatzgebühren zu zahlen, da nur acht Stellplätze vorhanden sind.

Tutorenprogramme
Durch die Arbeit der Tutoren und Tutorinnen soll die selbstverantwortliche Initiative und Tätigkeit der Bewohner*innen der Studentenwohnheime angeregt und gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Tutoren und Tutorinnen allgemein bildende, gesellige, sportliche und musische Veranstaltungen anbieten und damit die Voraussetzungen für ein positives Gemeinschaftsleben in den Wohnheimen schaffen. Die Aufgaben teilen sich die Landestutoren/-tutorinnen (Finanzierung durch das Land) und die Studierendenwerkstutoren/-tutorinnen (Finanzierung durch das Studierendenwerk Saarland AöR).

Untermiete
Eine gänzliche oder teilweise Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studierendenwerks zulässig. Eine Untervermietung ist nur während der vorlesungsfreien Zeit bzw. in Ausnahmefällen, d.h. im Einzelnen bei Praktika, zulässig. 

Viererwohngemeinschaft
Wohngemeinschaft für vier Studierende, d.h. vier Zimmer mit jeweils eigener Dusche und WC, eingerichtete Küche gemeinschaftlich.

Warteliste
Jeder Bewerber/jede Bewerberin muss sich online auf der Homepage des Studierendenwerks Saarland (www.stw-saarland.de) für die jeweiligen Wohnheime bewerben. Anhand des Datums der eingehenden Bewerbung erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste.

Die Bewerbung wird kostenlos bearbeitet und begründet keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnheimplatz. Es wird eine Warteliste geführt, die eine gerechte Aufnahme der Bewerber*innen ermöglicht. Entsprechend dem Eingang der Onlinebewerbung ergibt sich die Position auf der Warteliste.

Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Bewerber*innen auf der Warteliste. Jeder Bewerber/jede Bewerberin muss sich mindestens quartalsweise bei der Wohnheimabteilung rückmelden und weiterhin das Interesse an einem Wohnheimplatz mitteilen.

Eventuelle Änderungen, vor allem Adressänderungen (Post sowie Email) müssen der Wohnheimabteilung umgehend mitgeteilt werden, da ansonsten keine Benachrichtigung erfolgen kann.

Aus der Warteliste werden Bewerber*innen gestrichen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Wohnheim bzw. die Warteliste nicht / nicht mehr erfüllen oder die auf ein Anschreiben des Studierendenwerks innerhalb der vom Studierendenwerk gesetzten Frist nicht reagieren.

Waschmaschine/Trockner
In jeder Wohnanlage sind Waschmaschinen und Trockner vorhanden, welche mit der Hochschulkarte oder der entsprechenden App bedienbar sind. 

WG
Wohngemeinschaft für zwei bis drei Studierende, drei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Küche.

Wohnung
Wohneinheit bevorzugt für Paare oder bis zu drei Personen, mehrere Zimmer mit eingerichteter Küche, teilweise oder komplett möbliert.

Wohnungswechsel
Ein Wohnungswechsel ist nach dem ersten Wohnsemester gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 15,- € möglich, sofern freier Wohnraum verfügbar ist.

Wohnzeit
Da die Wohneinheiten des Studierendenwerks in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, muss die Wohnzeit in den Studentenwohnheimen zeitlich beschränkt werden. Die Grundwohnzeit beträgt sechs Semester. Für Studiengänge mit Staatsexamen beträgt die Grundwohnzeit 8 Semester.

Wohnzeitverlängerung
Anträge auf Wohnzeitverlängerung müssen schriftlich gestellt werden. Sie können selbstverständlich nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der von der Wohnheimabteilung gesetzten Frist eingegangen sind.

Zahlung der Miete
Grundmiete und Betriebskostenpauschale sind spätestens zum 1. eines jeden Monats fällig. Die Mietpartei erteilt dem Studierendenwerk eine entsprechende (SEPA-) Einzugsermächtigung.

Zweiraumwohnung
Für eine oder zwei Personen, zwei getrennte Zimmer mit einer Dusche, WC und Miniküche.