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Kinder

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Übernahme Elternbeitrag

Möglichkeit der Übernahme des Elternbeitrags durch das zuständige Jugendamt:

Wenn Sie als Eltern Sozialleistungen oder nur ein geringes Einkommen beziehen (Beispiel: Sie erhalten beide BaföG oder nur ein Elternteil ist mit geringem Einkommen erwerbstätig), können Sie beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags sowie des (ggf. anteiligen) Essensgeldes stellen.

Da die Regelungen zur Höhe des Einkommens individuell sind, kann Ihnen nur das entsprechende Jugendamt weitere Auskunft bezüglich eines eventuellen Anspruches geben.

Kontaktdaten der zuständigen Jugendämter:

 

Regionalverband Saarbrücken

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Europaallee 11

66113 Saarbrücken

Telefon: 0681 506-5132

E-Mail: jugendamt-wjh@rvsbr.de

 

Saarpfalz-Kreis

Fachbereich Familien- und Jugendhilfe

Talstraße 57 b

66424 Homburg

Telefon: 06841 104-8117

E-Mail: wirtschaftliche-erziehungshilfe@saarpfalz-kreis.de

 

Landkreis Saarlouis

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kaiser-Wilhelm-Straße 4 - 6

66740 Saarlouis

Telefon: 06831 444-555

E-Mail: amt51@kreis-saarlouis.de

Landkreis Neunkirchen
Kreisjugendamt

Saarbrücker Str. 1

66538 Neunkirchen

Telefon: 06824 906-7195

E-Mail: s.sieren@landkreis-neunkirchen.de

 

Landkreis St. Wendel

Kreisjugendamt

Mommstraße 25

66606 St. Wendel

Telefon: 06851 801-5101

E-Mail: Kreisjugendamt@lkwnd.de

Landkreis Merzig-Wadern

Kreisjugendamt

Bahnhofstraße 44

66663 Merzig

Telefon: 06861 80-160

E-Mail: jugendamt@merzig-wadern.de

 Weitere Hilfsunterstützung für das Studium mit Kind finden Sie in diesem Flyer

 

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