Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Aufgrund der Beitragsordnung des Studierendenwerkes Saarland AöR besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Rückerstattung des gezahlten Sozialbeitrags:
- Beurlaubung für die Dauer eines gesamten Semesters (§6 Abs. 2 Nr. 1)
- Exmatrikulation vor Semesterbeginn (§6 Abs. 2 Nr. 2)
- Besondere Härte aufgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage (§ 7)
Die Frist zur Beantragung der Rückerstattung ist jeweils der letzte Tag des Semesters, für das der Antrag gestellt wird. Für jedes Semester ist ein eigener Antrag auf dem unten zu findenden Vordruck zu stellen sowie die dort geforderten Nachweise mit einzureichen.
Antrag Rückerstattung
Anlage Härtefall
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und 13.30 - 15.30 Uhr
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Aufgrund einer hohen Anzahl von Personalausfällen und einem erhöhten Arbeitsaufkommen sind die Mitarbeiter*innen des BAföG-Amts derzeit telefonisch und persönlich nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns, so schnell wie möglich wieder für Sie da zu sein.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
info@stw-saarland.de