Versicherungen
Wir haben für Studierende folgende Versicherungen abgeschlossen:
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung des Studierendenwerk Saarland bietet den immatrikulierten Studierenden Versicherungsschutz, der sich auf den außerhochschulischen Bereich (Freizeitbereich) erstreckt. Das heißt, versichert sind grundsätzlich nur solche Unfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung der Studierenden nicht abgedeckt werden.
Über den Freizeitbereich hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz nur im Todesfall (24-Stunden-Deckung). Außerdem sind die immatrikulierten Studierenden versichert, wenn sie ein Praktikum absolvieren oder in Betrieben oder sonstigen Örtlichkeiten tätig werden, sofern es sich um Examensvorbereitung handelt.
Nach den Bestimmungen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz weltweit.
Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle durch: - Geistes-/Bewußtseinsstörungen, auch wegen Alkoholeinwirkung/Drogen; Versuch oder Ausführung einer Straftat; Rennen mit Motorfahrzeugen; etc. (dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung).
Zur Unfall-Versicherung für Studierende ist es unbedingt erforderlich, dass Schadensfälle unverzüglich über das Studierendenwerk Saarland an die Versicherung gemeldet werden und ein Arzt hinzugezogen wird. Bei Unfall mit Todesfolge hat die Unfallmeldung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen.
Folgender Versicherungsschutz wurde vereinbart:
20.000,00 € Invalidität mit Progression 225 %
45.000,00 € Vollinvalidität (100 % Invalidität)
2.000,00 € Tod
5.000,00 € Bergungskosten
5.000,00 € Kosten für kosmetische Operationen
Risiko:
Unfälle außerhalb des Hochschulbetriebes als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
Invalidität 20.000 €, 225 % Progression
Tod 2.000 €
Bergungskosten 5.000 €
Haftpflichtversicherung
Im Rahmen und Umfang der Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die eingeschriebenen Studierenden für die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme am Lern- und Forschungsbetrieb sowie während mit dem Studiengang einhergehenden Praktika.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und ist somit nicht auf Örtlichkeiten beschränkt zu erfolgen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an überlassenen beweglichen Sachen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen – bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Schadenereignis.
Für Feuer- und Explosionsschäden sowie Leitungswasserschäden gilt eine Versicherungssumme von 5.000.000 EUR.
Eingeschlossen sind auch Schäden an Experimentalgegenständen, soweit diese nicht unmittelbar vom Versicherten bei dem betreffenden Experiment benutzt werden.
Voraussetzung für eine Regulierung im Schadenfall ist, dass den Studierenden ein nachweisbares Verschulden trifft.
Ausgeschlossen bleiben Schäden, die nicht der Teilnahme am Lern- und Forschungsbetrieb der Universität des Saarlandes anzurechnen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
Wichtig, diese Versicherung kann eine Private Haftpflichtversicherung nicht ersetzen.
Diebstahlversicherung
Versichert ist der Diebstahl von Gegenständen aus der beweglichen Habe von immatrikulierten Studierenden und Gasthörern unter Ausschluss von Fahrzeugen und Fahrrädern, Fahrzeugzubehör, Fotos, optischen Geräten und Schmucksachen. Der Versicherer ersetzt den Verlust und die Beschädigung der versicherten Sachen durch Brand, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vertauschen.
Versicherungsschutz besteht nur während des Aufenthalts auf dem Hochschulgelände (ausgenommen Wohnheime) und in Gebäuden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungen im Hochschulrahmen außerhalb des Hochschulgeländes, sowie in Gebäuden weltweit bei Veranstaltungen im Hochschulrahmen inklusive Exkursionen außerhalb des Hochschulgeländes.
Jeder Schadenfall ist dem Studierendenwerk Saarland innerhalb von sieben Tagen seit Eintritt des Versicherungsfalles zu melden. Schäden, die 102,26 € übersteigen sind außerdem polizeilich zu melden. Der Deckungsumfang beträgt maximal 383,47 € pro versicherte Person/Schaden
Versicherungsschutz für ausländische Studierende
Unter https://www.vela.insure können ausländische Studierende für ihren Aufenthalt in Deutschland Kranken- und Haftflicht- /Unfallversicherungsschutz online abschließen. Mit dem Deutschen Studentenwerk wurde ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen.
Tel: 05231/603-6487
Email: info(at)vela.insure
Ansprechpartnerin
Katrin Adam
Telefon: 0681/302-2278
Fax: 0681/302-2890
Email: k.adam(at)stw-saarland.de
Bürosprechzeiten: Montag - Donnerstag: 10.00 - 11.30 Uhr
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