Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Grundsätzlich gelten bei einem Fachrichtungswechsel folgende Grundregeln:
Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung zu den wichtigen Gründen, die einen Fachrichtungswechsel aus förderungsrechtlicher Sicht rechtfertigen. Wichtige, d. h. förderungsrechtlich anerkennbare, Gründe können sein:
Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten kann nicht als Grund für einen Fachwechsel aus förderungsrechtlicher Sicht anerkannt werden.
Besonderer Hinweis: Bei einem Fachrichtungswechsel, der bis zum Ablauf des dritten Fachsemesters vorgenommen wird, geht der Gesetzgeber in der Regel von einem wichtigen Grund aus (Regelvermutung). Es bedarf insoweit keiner besonderen Begründung. Eine Ausnahme von dieser Regelvermutung muss das Amt für Ausbildungsförderung jedoch machen, wenn Gründe für den Fachrichtungswechsel verantwortlich sind, die nicht als wichtiger Grund akzeptiert werden können (siehe vorstehende Ausführungen).
Der Fachwechsel muss unverzüglich nach Erkennen der Gründe, die zu dem Wechsel führen, vorgenommen werden. Ist das nicht möglich (etwa aus Zulassungsgründen, Einschreibetermin verpasst etc.), so ist die bisherige Ausbildung zunächst abzubrechen oder eine Beurlaubung erforderlich.
Daher: Wenn ein Fachwechsel notwendig wird, setzen Sie sich so früh wie möglich mit dem Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung und lassen Sie sich beraten.
Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Aufgrund einer hohen Anzahl von Personalausfällen und einem erhöhten Arbeitsaufkommen sind die Mitarbeiter*innen des BAföG-Amts derzeit telefonisch und persönlich nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns, so schnell wie möglich wieder für Sie da zu sein.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
info@stw-saarland.de